Pflegegrad und Fahrdienst: Was Sie als pflegebedürftiger Patient wissen müssen

Ratgeber 18. Sep 2023 von Vitamea Team

Pflegegrad und Fahrdienst: Was Sie als pflegebedürftiger Patient wissen müssen

Menschen mit einem Pflegegrad haben besondere Rechte und Ansprüche – auch beim Thema Krankenfahrten und Fahrdienstleistungen. Die genauen Regelungen sind jedoch komplex und von Pflegegrad zu Pflegegrad unterschiedlich. Dieser Ratgeber hilft Ihnen, den Überblick zu behalten.

Was ist ein Pflegegrad?

Der Pflegegrad ist eine Einstufung in das Pflegesystem, die seit 2017 die frühere Pflegestufe ersetzt. Es gibt fünf Pflegegrade (1–5), wobei Pflegegrad 1 geringe Beeinträchtigung und Pflegegrad 5 schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen bedeutet.

Pflegegrad und Krankenfahrten: Die Grundregel

Ab Pflegegrad 3 haben Patienten in der Regel erleichterten Zugang zur Kostenübernahme von Krankenfahrten durch die gesetzliche Krankenversicherung. Das bedeutet: Weniger bürokratische Hürden und mehr Fahrten, die ohne aufwändige Einzelgenehmigung abgerechnet werden können.

  • Pflegegrad 1–2: Einzelfallentscheidung, ärztliche Begründung besonders wichtig
  • Pflegegrad 3: Erleichterter Anspruch, viele Fahrten ohne Einzelgenehmigung
  • Pflegegrad 4–5: Umfassender Anspruch auf Fahrtkostenübernahme

NSL – Niedrigschwellige Entlastungsleistungen

Für Pflegebedürftige, die nicht ärztlich verordnete Fahrten benötigen (z. B. Ausflüge, Einkäufe, soziale Teilhabe), können Niedrigschwellige Entlastungsleistungen (NSL) genutzt werden. Diese werden von der Pflegekasse erstattet und ermöglichen Fahrten ohne ärztliche Verordnung.

Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis

Neben dem Pflegegrad sind auch bestimmte Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis für den Anspruch relevant:

  • aG (außergewöhnlich gehbehindert): Umfassender Fahrtkostenersatz
  • Bl (blind): Fahrtkostenersatz für notwendige Behandlungsfahrten
  • H (hilflos): Wie aG – sehr weitgehender Anspruch

Wie vitamea Ihnen hilft

Die Kombination aus Pflegegrad, Merkzeichen und Erkrankung ist individuell – daher beraten wir Sie gerne persönlich. Wir kennen die Formulare, Fristen und Krankenkassen-Anforderungen und helfen Ihnen, den richtigen Antrag zu stellen. Rufen Sie uns an: 03431 7065570